Tuesday, 19 April 2011

Erneut Klage gegen bayerisches Nichtraucherschutzgesetz gescheitert [frische-luft-fuer-berlin.de]

Die Klage einer Wirtin gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Bayern ist gescheitert. Das Verfassungsgericht bestätigte am heutigen Montag erneut, dass der Gesundheitsschutz höher einzustufen ist als die Berufsfreiheit der Wirte oder die Verhaltensfreiheit der Raucher. Und auch weitere Teile der Urteilsbegründung geben Anlass zu Hoffnung für Berlin.

So führte das Gericht aus, dass es nicht sicher nachgewiesen werden müsse, dass Passivrauchen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit darstelle. Raucherlokale oder abgetrennte Nichtraucherbereiche seien keine ausreichende Lösung, wenn der Gesetzgeber das Ziel verfolge, „die Gefahren durch Passivrauch in Gaststätten generell auszuschließen und damit auch Nichtrauchern die uneingeschränkte Teilnahme am dort stattfindenden gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Das Gesetz bedeute keine unzulässige Bevormundung für Raucher, der Aufwand, die vom Rauchverbot betroffenen Räume zu verlassen, sei ihnen angesichts der andernfalls drohenden Gesundheitsgefährdung unbeteiligter Dritte in jedem Fall zuzumuten. Auch angeblich drohende Umsatzeinbußen in der Gastronomie ließen die Richter nicht gelten. Das Gesetz verfolge „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“.

Quelle: http://www.frische-luft-fuer-berlin.de/index.php?option=com_content&task=view&id=175&Itemid=2

Friday, 15 April 2011

Volksinitiative Frische Luft für Berlin erfolgreich

Donnerstag, den 14.04.2011

27.000 Unterschriften für konsequenten Nichtraucherschutz in Berlin heute an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Walter Momper übergeben

Presseerklärung

Volksinitiative Frische Luft für Berlin erfolgreich

27.000 Unterschriften für konsequenten Nichtraucherschutz in Berlin heute an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Walter Momper übergeben

27.000 Berlinerinnen und Berliner haben in den vergangenen sechs Monaten die Forderungen der Volksinitiative Frische Luft für Berlin nach einem besseren Nichtraucherschutz in der Stadt unterzeichnet. Damit hat die Volksinitiative das vorgeschriebene Ziel für Volksinitiativen von 20.000 Unterschriften weit übertroffen.

Johannes Spatz, Sprecher der Volksinitiative: "Die Unterschriften dokumentieren die Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit dem Nichtraucherschutz in Berlin." Spatz sieht darin den Start für einen konsequenten Nichtraucherschutz in Berlin. Bislang würden immer noch Kinder, Jugendliche und erwachsene Nichtraucherinnen und Nichtraucher sowie Angestellte in der Gastronomie durch Rauch in Raucherräumen und Rauchergaststätten ernsthaft gesundheitlich gefährdet. Die Praxis habe gezeigt, dass abgetrennte Raucherräume keinen Schutz vor Passivrauch in den weiteren Räumen von Gaststätten gewähren.

Zum anderen machen die vielen Ausnahmen des Gesetzes den Nichtraucherschutz unkontrollierbar. In manchen Stadtvierteln halte sich nach 22 Uhr kaum mehr ein Wirt an die Vorschriften. Inzwischen sei es schwierig, als Nichtraucher in den späten Abendstunden eine rauchfreie Bar oder gar Diskothek zu finden. Damit seien immer weniger Nichtraucherinnen und Nichtraucher, aber auch Raucherinnen und Raucher einverstanden. Den Bürgern sei es auch ein besonderes Anliegen, dass Kinder auf Spielplätzen eine rauchfreie Umgebung vorfinden und nicht durch Zigarettenkippen im Sand gefährdet würden. Auch Raucher fänden wichtig, dass Rauchen Kindern und Jugendlichen nicht als gesellschaftliche Normalität erscheine.

Die Forderungen der Volksinitiative werden von vielen Organisationen Berlin- und bundesweit unterstützt. "Wir bedanken uns ausdrücklich bei jeder dieser Organisationen und den vielen Einzelpersonen, denn jede einzelne Unterschrift hat zu diesem Erfolg beigetragen. Besonders danken wir dem "Gesundheitsbündnis Berlin", zu dem sich 16 Organisationen zusammen geschlossen haben, die mehr als 2.000 Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken angeschrieben haben, damit dort Unterschriften gesammelt werden konnten."

Nach der heutigen Übergabe im Abgeordnetenhaus erfolgt nun innerhalb von vier Wochen die Prüfung der Zulässigkeit der Volksinitiative und der Gültigkeit der Unterschriften. Nach dieser Prüfung werden die Sprecher der Volksinitiative dann innerhalb von vier Monaten im Abgeordnetenhaus angehört.