Tuesday, 19 April 2011

Erneut Klage gegen bayerisches Nichtraucherschutzgesetz gescheitert [frische-luft-fuer-berlin.de]

Die Klage einer Wirtin gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Bayern ist gescheitert. Das Verfassungsgericht bestätigte am heutigen Montag erneut, dass der Gesundheitsschutz höher einzustufen ist als die Berufsfreiheit der Wirte oder die Verhaltensfreiheit der Raucher. Und auch weitere Teile der Urteilsbegründung geben Anlass zu Hoffnung für Berlin.

So führte das Gericht aus, dass es nicht sicher nachgewiesen werden müsse, dass Passivrauchen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit darstelle. Raucherlokale oder abgetrennte Nichtraucherbereiche seien keine ausreichende Lösung, wenn der Gesetzgeber das Ziel verfolge, „die Gefahren durch Passivrauch in Gaststätten generell auszuschließen und damit auch Nichtrauchern die uneingeschränkte Teilnahme am dort stattfindenden gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Das Gesetz bedeute keine unzulässige Bevormundung für Raucher, der Aufwand, die vom Rauchverbot betroffenen Räume zu verlassen, sei ihnen angesichts der andernfalls drohenden Gesundheitsgefährdung unbeteiligter Dritte in jedem Fall zuzumuten. Auch angeblich drohende Umsatzeinbußen in der Gastronomie ließen die Richter nicht gelten. Das Gesetz verfolge „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“.

Quelle: http://www.frische-luft-fuer-berlin.de/index.php?option=com_content&task=view&id=175&Itemid=2

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